RICHARD BOORBERG VERLAG

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09.04.2019
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.2019, 2 Rb 8 Ss 58/19

Sorgfältige Auswahl eines Abfall-Entsorgungsunternehmens

   

Wer eine Firma mit der Entsorgung von Abfällen beauftragt, muss sich der abfallrechtlichen Zuverlässigkeit des Beauftragten vergewissern.

Ein Gebrauchtwagenhändler hatte 20 defekte Stoßstangen sowie 40 Altreifen mit Felgen zu entsorgen. Er beauftragte einen ihm nicht näher bekannten „Alteisenhändler“ mit der Beseitigung. Der Alteisenhändler entsorgte die Gegenstände nicht ordnungsgemäß, sondern lagerte sie wild in der Natur an zwei verschiedenen Orten in der näheren Umgebung ab.

Das Amtsgericht verurteilte den Auftraggeber wegen fahrlässiger unerlaubter Abfallablagerung zu einer Geldbuße von 1000 €.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsgericht bestätigte.

Nach spezieller gesetzlicher Vorschrift dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen abgelagert werden. Wer zur Entsorgung Dritte beauftragt, bleibt für eine ordnungsgemäße Entsorgung bis zu deren endgültigem Abschluss verantwortlich; der beauftragte Dritte (hier: Alteisenhändler) muss über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.

Gegen die Verpflichtung, bei der Auswahl des Entsorgungsunternehmens sorgfältig vorzugehen, hatte nach Überzeugung des Gerichts hier der Gebrauchtwagenhändler verstoßen.

Nach der Beweisaufnahme vor Gericht stand fest, dass der Autohändler in vorhersehbarer und vermeidbarer Weise die ihm bei der Entsorgung obliegenden Pflichten zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung missachtet hatte. Der Abfallbesitzer müsse sich bei der Beauftragung einer Entsorgungsfirma vergewissern, dass diese die erforderliche Zuverlässigkeit für die ordnungsgemäße Entsorgung besitze. Aus dem Umstand, dass der Händler noch nicht einmal den Namen der Firma nennen konnte, sei der Schluss zu ziehen, dass er seiner Verpflichtung schuldhaft nicht nachgekommen sei und somit auch eine spätere rechtswidrige Ablagerung seines Abfalls zu verantworten habe. 

Autoren:
Klaus Krohn