Ein Unternehmen bot unter der Domain www.standesamt24.de einen kostenpflichtigen Service zur Beschaffung von offiziellen Dokumenten, beglaubigten Abschriften und Urkunden von den Standesämtern an. Über den Dienst des Unternehmens konnten Verbraucher die Unterlagen kostenpflichtig online anfordern. Hierzu mussten sie ein Online-Formular ausfüllen, mit dem der Unternehmer dann bei den tatsächlichen Standesämtern die Unterlagen gegen Gebühr, zusätzlich zu den Standesamtsgebühren, für den Verbraucher anforderte.
Dies hielt ein Verbraucherschutzverband für irreführend. Durch die Verwendung der Bezeichnungen »Standesamt 24« oder auch »Standesamt online« werde der Eindruck erweckt, es handele sich bei dem Unternehmen um eine öffentliche Einrichtung. Die Verbraucherschützer beantragten daher gerichtlich, es dem Unternehmen zu untersagen, für das Angebot des Online-Anforderns offizieller Dokumente bei den Standesämtern die Bezeichnung Standesamt 24 oder die Domain www.standesamt24.de zu verwenden.
Beim Landgericht Berlin hatte die Unterlassungsklage Erfolg.
Vorgetäuschter Bezug zu Standesämtern
Das Gericht monierte, dass durch die Benutzung des Wortes »Standesamt« und die Adresse www.standesamt24.de ein nicht zutreffender Bezug zur staatlichen Stelle »Standesamt« und damit beim Kunden ein irreführender Eindruck eines offiziellen Handelns entstehe.
Diesem unzutreffenden Eindruck stehe nicht entgegen, dass die Firma des Unternehmens den Bestandteil »Standesamt« nicht enthalte. Auch aus dem Domainzusatz »24« sei für den Leser kein Hinweis ersichtlich, dass die Webseite kommerziell sei.
Auch der Umstand, dass im Fließtext von einer Online-Bearbeitungsgebühr von sieben Euro die Rede war, die zusätzlich zu den offiziell vom Standesamt erhobenen Gebühren anfällt, lege nicht zwingend den Schluss nahe, dass dieser Betrag ein Entgelt für eine private Dienstleistung darstelle. Denn genauso gut könne es sich hierbei um eine zusätzliche Gebühr handeln, die die Standesämter für ihren eigenen Online-Service gesondert erheben. Schließlich werde der offizielle Anstrich des Internetauftritts unterstützt durch die Verwendung der Bundesfarben Schwarz/ Rot/Gold sowie durch die auf eine Behörde hindeutende Wortwahl (erheben, Gebühr). Somit erweckte die Internetseite beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck, es handle sich um einen zentralen Online-Auftritt der Standesämter. Hierdurch werde der Verbraucher getäuscht, da der Bezug zu staatlichen Stellen hergestellt werde, der tatsächlich nicht bestehe; es handele sich somit um eine unberechtigte Autoritätsanmaßung.