Eine 74-Jährige stürzte im Fitnessstudio über eine Slackline. Das Gurtband, das man zum Balancieren nutzt, hatte eine signalrote Farbe. Es war zwischen zwei Säulen im Abstand von rund 8 Metern etwa 50 cm über dem Boden in der Freestyle- Area des Studios gespannt. In dem Bereich können die Sporttreibenden mit bereitliegenden Geräten nach eigenen Vorstellungen trainieren. Die 74-Jährige verletzte sich durch den Sturz am Schien- und Wadenbein. Sie verklagte den Betreiber des Studios auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 €.
Gericht: Umsichtiger Kunde hätte Slackline erkannt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Klage der Frau ab.1 Der 74-Jährigen stünde kein Schadensersatzanspruch gegen den Fitnessstudio- Betreiber zu. Dieser habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Die Slackline war so gespannt, dass ein umsichtiger Kunde sie erkennen und sich mit der gebotenen Aufmerksamkeit selbst vor einem Sturz schützen könne, argumentierten die Richter. Dabei sei es irrelevant, ob die Kunden das Gurtband nutzten oder nicht.
Slackline in Signalfarbe hebt sich deutlich von Umgebung ab
Die von der Slackline möglicherweise ausgehende Gefahr, über sie zu stolpern, war hier nach Auffassung des Gerichts auch für ein durch sportliche Übungen bereits etwas erschöpften Menschen deutlich erkennbar. Die hellrote, signalartige Farbe habe den Spanngurt deutlich von der Umgebung, insbesondere den grün-grauschwarzen Bodenflächen, abgehoben. Man habe sie selbst aus der Ferne erkennen können – auch die 74-Jährige.
Kunden müssen in Freestyle-Area mit Hindernissen rechnen
Der Freestyle-Bereich stelle nach seiner Beschaffenheit und Zweckbestimmung keine Fläche dar, auf der Kunden nicht mit Hindernissen rechnen müssten. Vielmehr werde der Bereich von den Sporttreibenden frei als Bewegungsraum für Geräte- und Bodenübungen genutzt. Nutzer müssten daher mit anderen Teilnehmern und auch mit herumliegenden Geräten rechnen. Auch die 74-Jährige habe in dem Bereich Bodenübungen machen wollen. Daher habe man von ihr erwarten können, dass sie auf andere Teilnehmer und Geräte achte.