Zwei Schüler der Primarstufe einer Berliner Grundschule begehrten, den Präsenzunterricht im Regelbetrieb an ihrer Schule wieder aufzunehmen. Sie legten Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht (VG) ein. In der Bildungseinrichtung wurden die Schüler in halben Klassen im Wechselunterricht unterrichtet. Das Land verteidigte die Maßnahme damit, dass es höhere Inzidenzwerte unter den Schülern gebe.
Spielraum des Gesetzgebers in Pandemie geringer
Das VG gab dem Antrag statt. Der Spielraum des Verordnungsgebers bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie geringer geworden, etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und mehr und mehr alternativer Maßnahmen wie der fortschreitenden Impfung der Bevölkerung und der geschaffenen Testmöglichkeiten. Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfe Wechselunterricht in Präsenz nur stattfinden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 Fällen überschreitet. Liegt er an drei aufeinanderfolgen Tagen über 165, darf gar kein Präsenzunterricht stattfinden. Damit habe die Bundesrepublik den Maßstab und die Schwellenwerte bestimmt, nach denen der Unterricht beschränkt werden müsse.
Höhere Inzidenzwerte bei Schülern rechtfertigen Wechselmodell nicht Das Land habe daher seinen Einschätzungsspielraum überschritten, indem es berlinweit pauschal den Präsenzunterricht an Grundschulen beschränkt hat. Zwar diene die Beschränkung einem legitimen Zweck – das Infektionsgeschehen einzudämmen. Aber das Land habe mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen nicht dargelegt, dass der Unterricht beschränkt werden müsse, um dieses Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Vor allem sei nicht klar, warum die bereits vorhandenen Infektionsmaßnahmen nicht ausreichend seien. Die höheren Inzidenzwerte bei den Schülern rechtfertigten es jedenfalls nicht, das Wechselmodell pauschal anzuwenden, so die Richter. Um die Grundrechte der beiden Kinder zu sichern, hat das Gericht das Land vorläufig verpflichtet, die beiden im Rahmen des Regelbetriebs zu unterrichten.