Geklagt hatten drei Kläger, die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) sind, gegen die Mercedes-Benz Group AG.
Deutsche Umwelthilfe verliert Klage vor dem LG Stuttgart
Die Kläger begehren unter anderem in ihrer Klage, dass der Mercedes-Benz Group AG untersagt werde, nach dem 31.10.2030, also ab dem 01.11.2030, Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor zu vertreiben, sofern diese bei ihrer Nutzung Treibhausgase emittieren. Darüber hinaus solle die Mercedes- Benz Group AG es unterlassen, bis zu diesem Datum neue Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor zu vertreiben, die bei ihrer Nutzung in der Summe mehr als 516 Millionen Tonnen CO2 emittieren.
Mit ihrer Klage wollten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autobauers erreichen. Dabei gehe es ihnen insbesondere darum, dass der Kohlendioxid-Ausstoß im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und dem deutschen Klimaschutzgesetz verringert werde. Durch seine klimaschädlichen Fahrzeuge verstoße Mercedes-Benz nach Ansicht der Klimaschützer gegen das Grundrecht auf Klimaschutz.
Das Landgericht Stuttgart sah das nicht so und wies die Klage der Umweltschützer ab.
Gesetzgeber entscheidet, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden
Nach Auffassung der Richter obliege es dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge stehe im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, sagten die Richter. Der Umweltschutz, welcher in Art. 20a Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert ist, richte sich primär an den Gesetzgeber. Dieser habe die Rahmenbedingungen vorzugeben, durch die eine weitere Klimaerwärmung verhindert werden soll. Art 20a GG belasse dem Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Die Gerichte könnten lediglich geltende Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anwenden.
Darüber hinaus sagten die Richter, dass wenn das Gericht eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Umweltschützer und den Interessen von Mercedes vornehmen solle, so müssten die konkreten Beeinträchtigungen der Umweltschützer dem Gericht dargelegt werden. Es sei vorliegend aber völlig unklar, ob der Staat bei einem Überschreiten des Klimabudgets wirklich so massive Einschränkungen gegenüber den Bürgern anordne, wie von den Umweltschützern befürchtet. Ob die Kläger aber davon konkret betroffen seien, wurde nicht ausreichend dargelegt, so die Richter des Landgericht Stuttgarts.
Anmerkung
DUH-Chef Resch sagte nach dem Urteil: „Die Richter argumentieren, ob Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder nicht, müsse der Gesetzgeber entscheiden. Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen.“ Resch kündigte an, mit der Klage in die nächsthöhere Instanz zu gehen. Dann wäre das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig.