RICHARD BOORBERG VERLAG

×

11.02.2021

Kindesunterhalt: Änderung der Düsseldorfer Tabelle

  

Zum 01. 01. 2021 hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert. Hierdurch wurden die für die Bemessung des Unterhalts eines Kindes bei Trennung oder Scheidung der Eltern maßgeblichen Unterhaltsbeträge angehoben.

Für die Bemessung des Unterhalts eines Kindes bei Trennung oder Scheidung der Eltern enthält das Gesetz nur unbestimmte Rechtsbegriffe. Die Rechtssicherheit in Form der Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen sowie die Notwendigkeit der Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte erfordern praxisbezogene Orientierungshilfen und Unterhaltsrichtsätze.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat solche Richtsätze in Form der sog. Düsseldorfer Tabelle erarbeitet. Das Zahlenwerk gilt seit 01. 01. 2021 und dient den Familiengerichten in der Bundesrepublik als Richtschnur für die Bemessung des Kindesunterhalts, wobei jedoch in den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken nicht unerhebliche regionale Abweichungen hiervon existieren.

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. stattgefunden haben.

Autoren:
Klaus Krohn