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07.09.2020

Falsche Hotel-Sterne auf google.de sind irreführend

    

Das Landgericht Berlin hat der Google LLC untersagt, selbst oder durch Dritte in Deutschland auf der Suchergebnisliste der Internet-Suchmaschine Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotel Klassifizierung zugrunde liegt.

Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen auf der Suchergebnisliste von google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „ 4-Sterne-Hotel“. Für die so dargestellten Betriebe lag keine tatsächlich gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA vor.

Das Landgericht Berlin hielt dies – ebenso wie die klagende Wettbewerbszentrale – für irreführend und wettbewerbsverzerrend. Der Nutzer dieser Plattform suggeriere mit der Sternebezeichnung eine offizielle Klassifizierung durch die DEHOGA, die in Wirklichkeit nicht vorliege.

Im Übrigen sei für den Plattform-Nutzer nicht erkennbar, dass es sich um eine eigene Bewertung des Suchmaschinenbetreibers handle

Autoren:
Klaus Krohn