Gebrauchtwagenkauf: Wer ist Verkäufer bei unklarem Vertragsinhalt?
Ein Gebrauchtwagenhändler, der im Namen einer Privatperson einen Pkw verkauft, kann zugunsten des privaten Verkäufers Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn für den Käufer ersichtlich ist, wer Vertragspartner ist. Entsteht für ihn der Eindruck, dass der Gebrauchtwagenhändler den Pkw in eigenem Namen verkaufen will, so ist ein Gewährleistungsausschluss seitens des Verkäufers nicht möglich (OLG Oldenburg).
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