Das cum/ex-Verfahren war ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern anhängiger vergleichbarer Streitfälle. Ihm lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines Leerverkaufs getätigt worden waren. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende („cum-Dividende“) abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch („ex-Dividende“) angedient. Der Aktienkäufer A war der Ansicht, dass ihm als Leerkäufer ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand. Das Finanzamt verneinte dies jedoch: A werde bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch den Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er habe daher keinen Anspruch auf Anrechnung der hinsichtlich der Dividende einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer komme nicht in Betracht. Das Finanzamt bekam beim Finanzgericht Köln Recht.