RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.01.2022

Zu- und Abflussprinzip bei Kostendeckelung

   

Ist bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw die Leasingsonderzahlung für die Anschaffung auch beim Einnahmen-Überschuss periodengerecht auf die Leasinglaufzeit zu verteilen?

Arzt A betrieb in den Jahren 2012, 2013 und 2014 eine Arztpraxis. Seinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelte er durch Einnahmen-Überschussrechnung.

Für seinen Betrieb hatte A ein Kfz geleast, für das er im Dezember 2011 eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 40 % des Kaufpreises leistete. Das Fahrzeug diente in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zu mehr als 50 % betrieblichen Zwecken. Da A ein Fahrtenbuch für die Jahre 2012, 2013 und 2014 nicht führte, ermittelte er den privaten Nutzungsanteil nach der 1 %-Regelung. Aufgrund der Kostendeckelung begrenzte A die zu berücksichtigenden privaten Kraftfahrzeugnutzungen auf die tatsächlichen Gesamtkosten des Pkw. Die geleistete Leasingsonderzahlung fand dabei keinen Eingang in seine Ermittlung der Gesamtkosten.

Das Finanzamt war dagegen der Ansicht, dass für die Kostendeckelung auch die geleistete Leasingsonderzahlung anteilig über den Leasingzeitraum zu berücksichtigen sei. Im Rahmen der Anwendung der Kostendeckelung sei bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw die für die Anschaffung des Fahrzeugs geleistete Leasingsonderzahlung auch bei einem Einnahmen-Überschussrechner periodengerecht auf die Leasinglaufzeit zu verteilen.

Das Finanzamt bekam beim Finanzgericht Schleswig-Holstein Recht.

Autoren:
Marcus Preu
Quelle:
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.8.2020, Az. 5 K 194/18