RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.09.2019

Zahlreiche Verkäufe über eBay

Einkommensteuer

Stellt eine große Anzahl von Verkäufen über die Internetplattform eBay mit damit verbundenen hohen Umsätzen noch eine private Vermögensverwaltung dar?

T war in den Jahren 2010 und 2011 hauptberuflich als Techniker bei der Firma „A-Service“ tätig. Zudem betrieb er unter der Bezeichnung „B-Service.de“ einen sog. Internet-Shop, in dem er Modelleisenbahnen und Zubehörartikel verkaufte und Reparaturen bzw. Umbauten an entsprechenden Modellen vornahm. Das Gewerbe „Handel mit Modellbahnen und Zubehör“ wurde bereits am 1.3.2001 angemeldet. Aufgrund der Gewinnermittlungen von T berücksichtigte das Finanzamt für die Jahre 2010 und 2011 jeweils einen Verlust. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung wurden für 2010 und 2011 erhebliche nicht erklärte eBay-Umsätze zum Regelsteuersatz von 19 % festgestellt, denen ca. 1.000 eBay-Verkäufe zugrunde lagen. Für diese Verkäufe bediente sich T verschiedener sog. Nicknames. Von 2004 bis 2013 hatte er insgesamt 2.222 eBay-Verkäufe getätigt. Das Finanzamt meinte, dass eine große Anzahl von Verkäufen über eBay mit damit verbundenen hohen Umsätzen keine bloße private Vermögensverwaltung mehr darstelle, auch wenn mit den Verkäufen die Auflösung einer zuvor privat angelegten Sammlung verbunden sei. Hiermit werde vielmehr eine nachhaltige gewerbliche und unternehmerische Tätigkeit entfaltet. T war dagegen der Ansicht, die über eBay verkauften Eisenbahnmodelle stammten aus einer seit 1997 aufgebauten privaten Eisenbahnsammlung. Einkommensteuerlich fehle es beim Verkauf der privaten Sammlung über eBay an einer gewerblichen Tätigkeit. Das Finanzamt bekam beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz Recht.

Quelle:
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.8.2018, Az. 4 K 1593/16