Vater V war vor und nach dem 2. Weltkrieg u. a. als Schauspieler, Regisseur und Filmeditor tätig. Sein Sohn S arbeitete an der Biografie des V und machte den ihm ab dem Jahr 2011 für Recherchearbeiten entstandenen Aufwand als Verluste steuerlich geltend – bis 2016 insgesamt 20.500 EUR. Das Finanzamt war der Ansicht, S sei zwar von der Idee begeistert, ein Buch über V zu schreiben, besitze jedoch weder ein schlüssiges Konzept noch eine Vorstellung zu eventuell zu erzielenden Honoraren. S, der an einer Biografie über das Leben und Wirken des V arbeite, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig sei bzw. werden möchte, habe keine Gewinnerzielungsabsicht und könne die als Verluste erklärten Kosten seiner Recherchen daher steuerlich nicht absetzen. Bei Schriftstellern sei zwar zu berücksichtigen, dass sich ähnlich wie bei Künstlern positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen ließen. Anlaufverluste seien jedoch dann nicht anzuerkennen, wenn eindeutig feststehe, dass S von vornherein nicht willens oder in der Lage sei, nachhaltige Gewinne zu erzielen. Letzteres sei hier der Fall. Es bestünden zwar keine Zweifel, dass S seit 1993 das Leben und berufliche Wirken des V erforsche. Die Recherchen würden allerdings offensichtlich nicht in ein wirtschaftlich verwertbares Buch münden. In der Zeit von 1993 bis 2019, d. h. in 25 Jahren, habe S lediglich einen erweiterten Lebenslauf und eine Auflistung der beruflichen Tätigkeiten des V erstellt. Das Finanzamt bekam beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz Recht.