Hauptursache für diese Steuererhöhung ist eine bundesweite Grundsteuerreform, nach der die Abgabe ab 2025 anders berechnet wird. Hinzu kommt: Zahlreiche Kommunen erhöhten zuletzt die Hebesätze für die Grundsteuer. Ein Rentner aus München berichtet, er müsse rund 280 €, und damit gut ein Viertel mehr als bislang, für das stark in die Jahre gekommene Reihenhaus und den Garten mit knapp 600 m² ab kommendem Jahr zahlen.
Ein weiterer Hausbesitzer aus dem Ruhrgebiet berichtet, er müsse künftig für sein 93 m² großes Einfamilienhaus statt 200 € ab 2025 knapp 2.000 € bezahlen – also gut zehnmal so viel wie bislang. Eine Familie aus Freiburg wiederrum trifft es besonders hart: Sie muss Medienberichten zufolge ab 2025 für ein Hausgrundstück sowie eine Wiese statt 935 € rund 16.800 € pro Jahr zahlen.
Aufgrund dieser enorm gestiegenen Grundsteuerfestsetzungen gingen in letzter Zeit bei Anwaltskanzleien und Verbänden unzählige Beratungsanfragen ein. Viele Immobilienbesitzer legten gegen Grundsteuerbescheide beim Finanzamt Widerspruch ein. Allein Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zählten nach Angaben der dortigen Finanzministerien bis zum Frühjahr zusammengerechnet rund eine halbe Million Beschwerden.
Zurückzuführen ist die Grundsteuerreform auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Hier entschied das Gericht, dass das Prozedere, nach dem Häuser, Wohnungen und Grundstücke bewertet werden, reformiert werden müsse, da das bisherige System gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Bislang wurden Grundstücke nach sogenannten Einheitswerten besteuert. Doch diese sind bereits deutlich veraltet. Künftig sollen andere Kriterien für die Berechnung zählen.
In Bayern richtet sich die Grundsteuer B, die für Bau- oder Wohngrundstücke bezahlt werden muss, ab 2025 nach der Flächengröße. Auch im Freistaat gibt es deshalb zahlreiche Menschen, die künftig deutlich mehr Grundsteuer überweisen müssen. Manche zahlen ab kommendem Jahr zwei- bis dreimal so viel wie bislang.
Zwar müssen auch Hausbesitzer bayerischen Ballungsräumen zum Teil künftig mehr bezahlen. Extreme Vervielfachungen wie in anderen Bundesländern dürften Fachleuten zufolge aber aufgrund des bayerischen Flächenmodells die Ausnahme bleiben. Die Staatsregierung hat sich bewusst für dieses Modell entschieden. Denn die Befürchtung war groß, dass sich viele das Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht mehr leisten können, wenn die Grundsteuer zu stark steigt. Zudem könne eine explodierende Grundsteuer in Ballungsräumen die Nebenkosten weiter in die Höhe treiben. Denn sie kann vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.
In den meisten Bundesländern zählt, anders als in Bayern, künftig vor allem der Wert einer Immobilie – und dies hat in exponierten Wohngegenden mitunter teure Folgen. Viele dürfte deshalb freuen, dass Bayern ein wertunabhängiges Modell gewählt hat. Zudem wird es keine automatischen Grundsteuererhöhungen mit jeder Wertsteigerung geben. Das Bayerische Finanzministerium betont, Ziel des Flächenmodells sei auch eine „Entbürokratisierung im Steuerrecht“.
Kritik kommt von den Landtagsgrünen. Deren Finanzexperte Tim Pargent spricht sich für ein Bodenwertmodell aus, da das Flächenmodell durch Ungerechtigkeit hervorsteche. Es berücksichtige weder die Lage noch den tatsächlichen Wert. „Das bedeutet, Omas Häuschen am Stadtrand kann am Ende höher besteuert werden als eine teure Innenstadtadresse.“ Zahlen aus Hessen deuten darauf hin, dass auch unabhängig von der Reform vielerorts die Grundsteuern steigen werden. In Hessen wurde bereits 2024 in mehr als jeder vierten Kommune der Hebesatz für die Grundsteuer erhöht. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Aus einem kommunalen Spitzenverband heißt es jedoch, Bayerns Städte und Gemeinden könnten sich aufgrund leerer Kassen dem Trend nicht entziehen.