RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.12.2019

Kooperationsvertrag mit Jugendwerk

Einkommensteuer

Sind Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen steuerfreie Einnahmen?

Die Steuerpflichtige S ist staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin, sie betreut Jugendliche auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit dem Jugendwerk J. Hinsichtlich der zu betreuenden Jugendlichen schloss sie jeweils eine als „Leistungs- und Honorarvertrag über Betreuungsstelle“ bezeichnete Vereinbarung mit J zur Durchführung einer Hilfemaßnahme im Rahmen der Jugendhilfe. Zusätzlich hatte sie für jeden Jugendlichen Anspruch auf Ersatz der Sachkosten entsprechend dem Sozialhilfesatz. Die von S betreuten Jugendlichen wohnten in einer Wohnung mit Einzelzimmern in einem Gebäude der S, in dem sich auch ihre Wohnung befand. Gekocht wurde in einer Gemeinschaftsküche und es gab Gemeinschaftsräume. S beschäftigte mehrere Personen und war der Ansicht, ihre Einnahmen seien als Beihilfen steuerfrei. Denn es handele sich um steuerpflichtige Vergütungen für eine unternehmerisch betriebene sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verpflegung und Unterbringung einer intensiven Betreuung bedürftiger Jugendlicher. Die von S erbrachten Leistungen sowie Art und Höhe der Vergütung sprächen für einen Grad an institutionalisierter Professionalität, der über eine Aufnahme familienfremder Jugendlicher in den eigenen Haushalt hinausgehe. Das Finanzamt ging dagegen von steuerpflichtigen Einkünften aus selbständiger Arbeit aus. S bekam beim Finanzgericht Baden-Württemberg Recht.

Quelle:
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.3.2019, Az. 11 K 3207/17