RICHARD BOORBERG VERLAG

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08.08.2022

Überlassung eines Motorrads

   

Führt es zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und damit zu einem Lohnzufluss, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt?

Die G-GmbH wurde im Jahr 2016 durch Sohn S gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Alleiniger Geschäftsführer der G-GmbH war V, der Vater des S. Gegenstand des Unternehmens war der Betrieb von Kurierdiensten. Am 30.6.2016 schloss die G-GmbH mit V einen Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer bis 450 EUR, in dem ein Stundenlohn vereinbart wurde.

Das Finanzamt war der Ansicht, dass sich von 1.6.2016 bis 28.2.2019 zeitweise zwei Motorräder im Betriebsvermögen der G-GmbH befunden hätten, die von V privat genutzt worden seien. Die 1 %-Regelung sei anzuwenden, nachdem V selbst angegeben habe, dass die Motorräder von ihm privat genutzt worden seien. Dementsprechend sei nach der 1 %-Regelung bei V ein zusätzlicher nachzuversteuernder Arbeitslohn zu erfassen.

Das Finanzamt bekam beim Finanzgericht Münster Recht.

Autoren:
Marcus Preu
Quelle:
FG Münster, Beschluss vom 3.6.2022, Az. 9 V 1001/22 E