RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.07.2018
Gerichtshof, Urteil vom 10.07.2018, C‑25/17
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46/EG – Anwendungsbereich dieser Richtlinie – Art. 3 – Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer von Tür zu Tür durchgeführten Verkündigungstätigkeit – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Datei mit personenbezogenen Daten‘ – Art. 2 Buchst. d – Begriff ‚für die Verarbeitung Verantwortlicher‘ – Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“

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