Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, verhandeln Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt. Das gemeinsame Ziel ist es, möglichst rasch mit dem DigitalPakt Schule zu starten. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds. Die Bundesregierung hat die Errichtung dieses Sondervermögens bereits auf den Weg gebracht. Notwendig ist es, die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den DigitalPakt zu schaffen. Der Bundestag hat am 29.11.2018 mit Zweidrittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung zu mehreren Themenfeldern und zukünftigen Finanzhilfen des Bundes beschlossen. Die Länder haben in der Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018 den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.2.2019 dem Bundestag und dem Bundesrat einen Einigungsvorschlag vorgelegt, dem der Bundestag am 21.2.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt hat; der Bundesrat wird hierüber voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 15.3.2019 abstimmen.
Mit diesen drei Schritten – Grundgesetzänderung, Errichtung des Sondervermögens und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung – sollen alle nötigen formalen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der DigitalPakt Schule zügig starten kann. Alles Wissenswerte zum aktuellen Stand erfahren Sie in den FAQs des Bundesbildungsministeriums.