RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.12.2018

Praxisfrage DSGVO

Gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich auch für das „Notenbüchlein“ und andere Aufzeichnungen auf Papier?

Notenbücher von Lehrkräften werden auch von der DSGVO erfasst.

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