Unfallfolge oder Vorschädigung?
Die Unfallbegutachtung gehört zur Königsdisziplin der orthopädisch-traumatologischen Begutachtung. In anderen Bereichen genügt es, den aktuellen Zustand eines Anspruchstellers zu analysieren und Aussagen zu verlorenen und verbliebenen Funktionen zu machen (SB, R, BUZ, AU etc.). In der Unfallbegutachtung geht es dagegen nicht nur um Funktionsverluste, sondern auch um Kausalitäten.
Was muss ein Gutachten leisten?
Wie kann ein medizinischer Gutachter feststellen, was im Rahmen eines Unfalls 1 oder 2 oder 5 Jahre zuvor passiert ist? Im Rahmen der Veranstaltung erläutert Ihnen unser Experte die Möglichkeiten und Grenzen einer orthopädisch-traumatologischen Begutachtung.
Das Seminarprogramm:
Die Begutachtung nach Unfällen:
- Wie geht es theoretisch?
- Wieso geht es praktisch nicht so?
- Alternativen?
- Die Rotatorenmanschettenruptur – Mythos und Wahrheit
- »HWS-Schleudertrauma« – welche Rolle spielt das technische Gutachten?
- Fragen, Diskussion
Weitere Termine auf Anfrage.
Zeit:
16.00 Uhr – 19.00 Uhr (3 Zeitstunden)
Teilnehmer/-innen:
Rechtsanwälte, Rentenberater, Richter, Sachbearbeiter der Sozialhilfeträger, Verfahrensbevollmächtigte
Der Referent:
Dr. med. Rainer Hepp, Facharzt für Orthopädie, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Orthopädische Gutachtenpraxis, Aachen
Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage gem. § 15 FAO werden erteilt.
Preis:
€ 229,– zzgl. MwSt.; im Preis enthalten: Unterlagen, Tagungsgetränke, Gebäck