RICHARD BOORBERG VERLAG

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07.02.2020

Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner; Dipl.-Hdl. Bettina Klimke-Stripf

Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement: Chancen für Städte, Kommunen und Länder

Wie eine anforderungsgerechte Public Corporate Governance aktuellen Megatrends begegnen kann

Egor - stock.adobe.com

Zu den entscheidenden aktuellen gesellschafts- und weltpolitischen Herausforderungen zählen heute Megatrends, wie Klimawandel, Mobilitätswende, Zuwanderung und Wohnungsknappheit.

Die primäre Aufgabe des öffentlichen Sektors besteht darin, diese komplexen Herausforderungen (sogenannte „Wicked Problems“) zu meistern. Hierzu bedient er sich vielerorts öffentlicher Unternehmen in privater Rechtsform. Zu ihnen zählen beispielsweise Stadtwerke, Verkehrsgesellschaften, Entsorgungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften. Ihnen obliegt es, mit der Unterstützung von Politik und Verwaltung, den beschriebenen Megatrends Rechnung zu tragen und dabei Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Ein zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement bietet hierfür eine wichtige Stellschraube und kann dazu beitragen, die mit den Megatrends einhergehende Komplexität zu handhaben. Voraussetzung dafür ist eine Leitung und Kontrolle, die akzeptiert, dass innovative Lösungswege nicht top-down erzwungen werden können, sondern in der Regel auf freiwilliger Zusammenarbeit basieren und einen Blick über den Tellerrand erfordern. Dafür muss ein zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement (erstens) nicht nur unternehmensinterne, sondern auch -übergreifende Zusammenarbeit schaffen, die über den Austausch komplementären Wissens Wege im Umgang mit den genannten Megatrends aufzeigt. Das für innovative Lösungen erforderliche komplementäre Wissen stammt dabei in der Regel aus einem Umfeld, das Vielfalt zulässt und fördert. Entsprechend muss ein zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement (zweitens) vermehrt Vielfalt nutzen. Dabei geht es nicht nur um Frauenquoten in Top-Management und Aufsichtsräten, sondern insbesondere auch um vielfältig kompetent zusammengesetzte Aufsichtsräte. Drittens gilt es, eine verantwortungsvolle Corporate Governance nicht nur in Leitlinien festzuhalten, sondern auch zu leben...[mehr]

Dipl.-Hdl Bettina Klimke-Stripf
Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner Morner
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