RICHARD BOORBERG VERLAG

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28.09.2020

Dr. Alexander Konzelmann

Wie frei ist das Recht für freie Bürger?

Chronologie der jüngeren öffentlichen Diskussion um das Bundesgesetzblatt im Internet

Fiedels - Fotolia

Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zeigt, setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Ablösung der Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch eine digitale Verkündungsplattform ein. Die Umsetzung gestaltet sich schwierig.

Prähistorie

Das Bundesgesetzblatt enthält die Originale derjenigen Regeln, an die wir uns halten müssen. Seine effektive Verbreitung erscheint daher rechtsstaatlich vordergründig von Interesse. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH herausgegeben, deren Anteile der Bund bis 1998 zu 70 Prozent hielt. Nach einer mehrstufigen vollständigen Privatisierung hält seit 2006 sämtliche Anteile das Verlagshaus M. DuMont Schauberg. Das Online-Angebot des Bundesgesetzblattes ist zwar umfassend und kostenlos, aber eine gewerbliche Nutzung der Inhalte ist für Dritte technisch nicht möglich und laut Nutzungsbedingungen auch untersagt. Die technischen Hürden verhindern auch eine optimale wissenschaftliche Nutzung, weil z.B. eine Textextraktion unzulässig ist. Dieser Zustand rief die private “Open Knowledge Foundation” auf den Plan. Diese monierte zum einen, dass die genauen Bedingungen der Kooperation des Bundes mit dem Verlag durch das zuständige Justizministerium geheim gehalten würden, weiterhin mangelnde Ausschreibungsaktivitäten in anderen Kooperationen des BMJ mit dem Bundesanzeiger und zum anderen, dass der Verlag ein Urheberrecht auf die BGBl.-Datensammlung geltend mache und einen Vollzugriff nur gegen Gebühr anbiete....[mehr]

Dr. Alexander Konzelmann
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