RICHARD BOORBERG VERLAG

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22.09.2020

Dr. Miriam Vollmer

Versammlungen trotz Pandemie

Zur Entscheidung des BVerfG vom 30. August 2020 (1 BvQ 94/20)

Klaus Eppele - stock.adobe.com

Wann dürfen Behörden pandemiebedingt Versammlungen verbieten? Damit hat sich in einer Eilentscheidung vom 30. August 2020 (1 BvQ 94/20) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigt.

Die Entscheidung fiel in einem Verfahren gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, mit der sich die Veranstalter einer Großdemo in Berlin vom 29. August 2020 zwar in Hinblick auf die Demonstration selbst (dies Ziffer 1. der Entscheidung des OVG), nicht aber in Hinblick auf ein geplantes Dauercamp durchgesetzt hatten (dort Ziffer 2.). Mit diesem Dauercamp im Tiergarten wollten die Veranstalter, die sich „Querdenker 711“ nennen, gegen die Maßnahmen protestieren, mit denen Bund und Länder die Ausbreitung der Corona-Pandemie bekämpfen. Die Veranstalter hatten offenbar vor, so lange rund um die Siegessäule zu campen, bis die Bundesregierung ihren Wünschen nachkommt. Die Berliner Versammlungsbehörde hatte dies untersagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte sodann die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung wiederhergestellt, wogegen die Versammlungsbehörde vorgegangen war....[mehr]

Dr. Miriam Vollmer
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