Der Sommer des Jahres 2018 war nicht nur besonders heiß, sondern auch besonders lang. In den Städten führte die Hitze dazu, dass Ventilatoren, Sonnenschirme und Klimaanlagen vielerorts bereits im Juli vergriffen waren. Auf dem Land hat die Trockenheit für teils dramatische Ernteausfälle gesorgt. Experten bestätigen, dass die Folgen der Erderwärmung durch derartig langanhaltende Wetterperioden immer spürbarer werden.
Spätestens in diesem Sommer haben Städte, Gemeinden und Landkreise erkannt, dass sie sich auf den Klimawandel einstellen müssen. Viele Kommunen haben ihre Klimaschutzaktivitäten allerdings schon seit langem immens intensiviert. Mehr als 3.000 der rund 11.000 deutschen Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren bereits Klimaschutz-Projekte mit Unterstützung der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums umgesetzt.
Dieser große Zuspruch hat in den vergangenen drei Jahren nochmals an Fahrt aufgenommen. Er zeigt, dass Städte, Gemeinden und Landkreise zentrale Akteure im Kampf gegen die Erderwärmung geworden sind. Zum 1. Januar 2019 hat das Bundesumweltministerium die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie daher nochmals ausgeweitet. Die Kommunen sollten die Chancen nutzen und sich schon zu Beginn des Jahres sorgfältig über die neue Förderung informieren.
Kommunalrichtlinie erfasst die vielseitigen Handlungsbereiche der Kommunen
Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur zahlen deutsche Kommunen insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr allein für ihre Strom- und Wärmeversorgung. Der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen und Energiekosten ist der Wärmeverbrauch der Liegenschaften. Aber auch die Stromkosten fallen ins Gewicht. Zwischen 30 und 50 Prozent davon entfallen auf die Beleuchtung. Das betrifft die Straßenbeleuchtung, aber auch die Liegenschaften – Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude müssen nicht nur beheizt, sondern auch beleuchtet werden. Weitere rund 20 Prozent des Stromverbrauchs fallen in kommunalen Kläranlagen an; fast noch einmal so viel, je nach der Topologie des Versorgungsgebiets, entfällt auf die Trinkwasserversorgung.
Die neue Kommunalrichtlinie bietet daher umfassende Anknüpfungspunkte für Kommunen, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken und wichtige Beiträge zum Klimaschutz zu leisten.
Die Kommunalrichtlinie fördert kommunalen Klimaschutz mit zwei sich gegenseitig ergänzenden Förderansätzen. Der eine Teil betrifft den Kapazitätsaufbau. Um die kosteneffizientesten Potenziale für den Klimaschutz zu heben, muss zunächst erfasst werden, wo diese Potenziale liegen. Einige Kommunen stehen noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten und sind unschlüssig, wie sie sich dem Themenfeld nähern sollen. Sie verfügen nicht über kompetentes Personal für diesen Bereich und sehen sich mit vielen Unsicherheiten konfrontiert. Andere Kommunen haben bereits vor einigen Jahren ein Klimaschutzkonzept erstellt und wollen nun die Umsetzung in speziellen Fachbereichen vorantreiben, z.B. durch Investitionen in klimafreundliche Technologie für die Kläranlage. Für beide, Anfänger und Fortgeschrittene, gibt es Förderangebote in der Kommunalrichtlinie.
Der andere Teil der Förderung betrifft Zuschüsse für konkrete Investitionsvorhaben. Bislang wurden durch diese Zuschüsse zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro ausgelöst. Dadurch gewinnt nicht nur das Klima, sondern auch die regionale Wertschöpfung...[mehr]