RICHARD BOORBERG VERLAG

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08.07.2020

Dr. Arnd-Christian Kulow

Umdenken erforderlich … !

Folge 3 der Serie Verwaltung digital: Die elektronische Signatur

Dr. Arnd-Christian Kulow

Die praktische Bedeutung der Inhalte der eIDAS-VO wächst von Tag zu Tag. Für die elektronischen Postfächer BeN, BePBo und beA ist die elektronische Signatur jetzt schon unverzichtbar. Für die weitere Digitalisierung der Verwaltung wird sie es zunehmend werden. Der Beitrag setzt die Serie „Verwaltung digital“ fort. Einen Überblick über die Serie erhalten Sie hier.

Jetzt schon unverzichtbar

Ganz anders als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung am 1.7.2016 ganz lautlos in Geltung. Die rechtlich verbindliche Identifizierung von Personen und Dienste betreffend elektronische Signaturen, elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate (Vertrauensdienste) werden damit europäisch geregelt. Die praktische Bedeutung der Inhalte der eIDAS-VO wächst von Tag zu Tag. Für die elektronischen Postfächer BeN, BePBo und beA ist die elektronische Signatur jetzt schon unverzichtbar. Für die weitere Digitalisierung der Verwaltung wird sie es zunehmend werden.

Im elektronischen Rechtsverkehr verbinden sich die Themen „Recht“, „Technik“ und „Organisation“. Dies gilt im besonderem Maße für das Thema „elektronische Signatur“ – wie im Übrigen auch für das schon behandelte Thema „Verschlüsselung“. Es soll daher sowohl auf die rechtlichen Aspekte der elektronischen Signaturen als auch auf die technischen Hintergründe eingegangen werden. Dabei konzentriert sich der Beitrag nur auf die elektronischen Signaturen. Nicht in diesem Beitrag behandelt werden elektronische Siegel, Zeitstempel und Einschreiben, sowie die Webseiten-Zertifikate...[mehr]

Dr. Arnd-Christian Kulow
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