RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.01.2019

Dr. Markus Mingers

Rauchverbot in deutschen Autos

Deutschland diskutiert den Schutz von Kindern und Schwangeren vor dem Passivrauchen

phecsone - Fotolia

Die Tatsache, dass das aktive Rauchen gesundheitsschädlich ist, dürfte mittlerweile jedem Menschen bekannt sein. Dass aber auch das Passivrauchen hohe Auswirkungen auf die Gesundheit eines Menschen hat, wird nicht selten verharmlost oder gar außer Acht gelassen.

Personen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, wie etwa Kinder und Schwangere, leiden schwerwiegend darunter und können erhebliche Schäden davontragen. So kann Passivrauchen bei Kindern zu Wachstumsstörungen sowie zu einer erhöhten Anfälligkeit von Krankheiten führen, bei Ungeborenen zu Fehlentwicklungen lebenswichtiger Organe sowie einem erhöhten Risiko eines plötzlichen Kindstodes. Aus diesem Grund existiert in vielen europäischen Ländern, wie etwa Frankreich oder Österreich, ein Verbot, das das Rauchen im Auto, in Anwesenheit von Kindern und Schwangeren, verbietet. Nun diskutiert auch der deutsche Gesetzgeber darüber, ein solches Verbot in Kraft zu setzen.

Bereits 2007 wurde in Deutschland ein Rauchverbot in deutschen Kneipen eingeführt, das Nichtraucher vor dem passiven Rauchen schützen soll. Nun hat die Gesundheitsministerkonferenz einen Beschluss vorgelegt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit einem bundesweiten Gesetz zu befassen, dass das Rauchen im Auto, in Anwesenheit von Kindern und/oder Schwangeren, verbietet. Es ist bislang davon auszugehen, dass das Gesetz ganz Deutschland betreffen wird und nicht, wie bei Rauchverboten sonst üblich, Ländersache ist. Die Verfolgung eventueller Verstöße, also die konkrete Kontrolle und alltagstaugliche Umsetzung, soll wiederum an die Landespolizei abgegeben werden und würde somit zur Ländersache.

Eingriff in die Privatsphäre – wie weit darf der Gesetzgeber gehen?

Viele Menschen, insbesondere Raucher, betrachten ein solches Gesetz als starken Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen. Gänzlich falsch liegen sie damit nicht, immerhin ist das Rauchen grundgesetzlich geschützt und fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit, welche wiederum im Grundgesetz unter Artikel 2 Absatz 1 als freie Entfaltung der Persönlichkeit verankert ist. Im selben Artikel ist jedoch auch festgelegt, dass sich ein Mensch nur so weit entfalten darf, als dass die Rechte eines anderen nicht verletzt werden und keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen.

Ein weiteres durch das Grundgesetz garantierte Recht jedes Einzelnen ist das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit. Dies findet sich in Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes wieder. Raucht eine Person also im Auto in Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren, so stoßen diese beiden, im Grundgesetz verankerten, Rechte aufeinander. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und Schwangeren, also schutzbedürftigen Personen, überwiegt in diesem Falle das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und persönliche Entfaltung, wodurch der Eingriff in die Privatsphäre eines Rauchers legitimiert würde. Im Falle einer entsprechenden Entscheidung der Bundesregierung ist demnach davon auszugehen, dass zugunsten der schutzbedürftigen Personen und gegen die Raucher entschieden werden kann und wird...[mehr]

Dr. Markus Mingers
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