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17.01.2019

Dr. Matthias Strohs

Polizeikostenersatz bei Fußballspielen

Sollen Deutsche Fußball Liga und Bundesligavereine die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen tragen?

fotosr52 - stock.adobe.com

Seit längerer Zeit wird die Frage kontrovers diskutiert, wer die Kosten für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen namentlich bei Bundesligaspielen tragen soll. Sie hat an Aktualität gewonnen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen (Urt. v. 01.02.2018 – 2 LC 139/17) entschieden hat, dass ein gegen die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) ergangener Gebührenbescheid der Polizei Bremen aus dem Jahr 2015 rechtmäßig ist. Die Klägerin hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus.

Ausgangslage

Die schönste Nebensache der Welt – ist für viele bekanntlich der Fußball. Es gibt dabei aber – mit steigender Tendenz – auch recht unschöne Szenen. Grund dafür sind von Einzelnen oder Gruppen von Fußballfans verursachte gewalttätige Zwischenfälle. Deren Häufigkeit und Intensität haben zugenommen.

Ganz Deutschland konnte etwa verfolgen, was am 12.05.2018 in der Schlussphase des Spiels Hamburger SV gegen Borussia Mönchengladbach geschah. Gewalttätige Auseinandersetzungen finden aber nicht nur im Stadion, sondern auch an Drittorten statt. Die Polizei ist dabei immer wieder massiv gefordert.

Zwar müssen und können die Veranstalter im Rahmen des Hausrechts mit eigenen Maßnahmen für die Sicherheit in den Veranstaltungsstätten sorgen. Die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum, insbesondere die Verkehrsregelung ist aber originäre polizeiliche Aufgabe. Auch bei Ausschreitungen im „Innenbereich“ bei Fußballveranstaltungen ist häufig der Einsatz von Polizei unerlässlich. Hierfür stehen die Ereignisse in Hamburg ebenfalls beispielhaft.

Kosten für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen

Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen verursachen teilweise hohe Kosten. Beim Profifußball sind sie mit Abstand am höchsten. So ist der Rechnungshof Baden-Württemberg (RH BW) 2015 von folgenden Einsatzkosten je Besucher ausgegangen:

Einsatzkosten je Besucher (Quelle: Pressemitteilung RH BW zur Denkschrift 2015):

Spiele der ersten 5 Ligen 2012/2013: rund 4,00 EUR
Formel 1, Großer Preis von Deutschland, Hockenheimring 20.07.-22.07.2012: 2,41 EUR
Deutschen Eishockey-Liga Heimspiele Adler Mannheim, Saison 2012/2013: 0,40 EUR
Maimarkt Mannheim 27.04.-08.05.2013: 0,43 EUR
Open-Air-Konzert „Robbie Williams“ 11.08.2013: 0,40 EUR
Open-Air-Konzert „Bon Jovi“ 21.06.2013: 0,39 EUR
Cannstatter Volksfest 27.09.-13.10.2013: 0,18 EUR
Weihnachtsmarkt Stuttgart 28.11.-23.12.2012: 0,04 EUR

 

Die Einsatzkosten tragen für die Landespolizeien die Gemeinden, die Kreisfreien Städte (Stadtkreise) und die Landkreise sowie die Länder, für die Bundespolizei der Bund – dieser mit der Möglichkeit, für die Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben einen angemessenen Ausgleich von der Deutschen Bahn zu verlangen (§ 3 II BPolG), – letztlich also die Steuerzahler...[mehr]

Dr. Matthias Strohs
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