RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.11.2020

Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Notar; Lena Gutberlet-Wendorff

Nutzung von Wohnraum für die Telearbeit

Home-Office in Zeiten der Corona-Pandemie aus öffentlich-rechtlicher Sicht

kartos - Fotolia

Die Corona-Pandemie zwingt derzeit Arbeitgeber zur Umgestaltung des Arbeitsalltags. Neben einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Homeoffice unter Umständen auch Auswirkungen auf das Mietrecht und die baurechtlich zugelassene Nutzung.

Einführung

Die Corona-Pandemie zwingt derzeit Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu einer Umgestaltung des Arbeitsalltags. Hierzu gehört unter anderem auch das zunehmende Ausweichen in die Telearbeit (Home-Office). Aber auch nach der Pandemie bleibt es, mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle und die zunehmenden technischen Möglichkeiten, wahrscheinlich, dass die Telearbeit das Berufsleben weiterhin mitgestaltet. Neben einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auswirkungen kann die dauerhafte Nutzung einer Wohnung beziehungsweise eines Wohnhauses als Home-Office auch Auswirkungen auf das Mietrecht und die baurechtlich zugelassene Nutzung haben. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Grenzen des Home-Office unter dem Gesichtspunkt der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit....[mehr]

Lena Gutberlet-Wendorff
Prof. Dr. Stefan Pützenbacher
Quelle: