RICHARD BOORBERG VERLAG

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01.10.2020

Ass. iur. Johannes Buschbeck

Nur mit Verhandlungsunterlagen

VG Stuttgart zur Einberufung von Gemeinderatssitzungen

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Beruft ein Bürgermeister eine Gemeinderatssitzung ein, muss er auch die erforderlichen Unterlagen beifügen. Dass das Fehlen von Verhandlungsunterlagen auch bei Personalangelegenheiten einen Rechtsfehler darstellen kann, entschied jetzt das VG Stuttgart.

Heftige öffentliche Debatte

Der Weggang des ehemaligen Stadtwerkedirektors hatte damals, 2017, zu einer heftigen öffentlichen Debatte geführt. Die kommunalpolitische Auseinandersetzung landete schließlich vor dem VG. Das VG hatte jetzt die Frage zu klären, ob die „organschaftlichen Rechte“ der klagende Gemeinderatsmitglieder in der entscheidenden Gemeinderatssitzung Ende 2017 verletzt wurden. Die Grünen werfen OB Rentschler vor allem vor, er habe sie nicht ausreichend und direkt informiert.

Der Oberbürgermeister verteidigte sich damit, er habe den Fraktionen Gespräche und Akteneinsicht angeboten. Jede Fraktion sei außerdem mit einem Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke vertreten und hätte sich berichten lassen können. Und Dinge, die in die Personalakte gehören, werde er nicht 51 Mal kopieren und auslegen, so Rentschler....[mehr]

Ass. iur. Johannes Buschbeck
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