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14.03.2019

Christian Solmecke

Neues Verpackungsgesetz in Kraft

Ein Überblick

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Seit dem 1. Januar 2019 gibt es ein neues Verpackungsgesetz. Es soll die Umwelt und den Verbraucher schützen. Es geht um nachhaltige Verpackungen bzw. Mehrwegverpackungen, mehr Recycling, bessere Kreislaufwirtschaft, mehr Mehrweggetränke-Verpackungen, bessere Abholung und Verwertung von Verpackungen bei den Verbrauchern. In Zeiten des Klimawandels und von Plastik überschwemmten Stränden und verschmutzten Meeren ist das mehr als überfällig!

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das neue Verpackungsgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Das Gesetz löst die derzeit geltende Verpackungsordnung ab und geht mit mehreren Neuerungen für Onlineshops, Hersteller und Sachverständige einher. Der Gesetzgeber schafft mit der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ eine hoheitliche Aufsichtsbehörde, die gleich mehrere Kontrollfunktionen übernimmt.

Das Verpackungsgesetz bringt weitreichende Änderungen für Hersteller mit sich. Als Hersteller gilt derjenige, der verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Wer zu diesem Personenkreis gehört und gegen das Verpackungsgesetz verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro bedacht werden. Betroffen sind vor allem Onlinehändler und Importeure.

Was soll das Gesetz erreichen?

Das Verpackungsgesetz soll in erster Linie das Recycling stärken – in Zeiten des Klimawandels ein Anliegen mit großem Mehrwert. Die Bundesregierung möchte die Kreislaufwirtschaft vorantreiben und den Umweltschutz stärken. Das Gesetz soll den Anteil von Mehrweggetränke-Verpackungen erhöhen und dafür sorgen, dass Verpackungsabfälle zukünftig noch öfter haushaltsnah gesammelt werden. Dies erhöht den Wettbewerb zwischen kommunalen und gewerblichen Abholern und stärkt die Verbraucher. Wie wichtig diese Ziele sind, zeigen von Plastik überschwemmte Strände und die zunehmende Verschmutzung der Meere. Der Anteil von Mehrwegverpackungen ist zwischen dem Jahr 2004 und 2014 von zwei Dritteln auf unter fünfzig Prozent gesunken. Es besteht also ein riesiges Einsparpotenzial, das der Gesetzgeber offensichtlich erkannt hat.

Was ändert sich durch das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz begründet zahlreiche Pflichten für Onlinehändler, Sachverständige und weitere Stellen. Wenn Sie die Verhängung von Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro vermeiden möchten, sollten Sie die nachfolgenden Ausführungen genau beachten...[mehr]

Christian Solmecke
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