RICHARD BOORBERG VERLAG

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16.09.2019

Dr. Christian Mecke

Nachhaltigkeit im Sozialrecht

Für eine grüne Zukunft

AungMyo - stock.adobe.com

Kaum ein Rechtsgebiet wird so sehr unterschätzt wie das Sozialrecht. Im Pflichtenkanon der juristischen Ausbildung spielt es trotz seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung so gut wie keine Rolle. Im folgenden Beitrag wurden Begriff, Stellung und Ziele der Nachhaltigkeit im Sozialrecht in diesem 1-Billionen-Euro-Sektor beleuchtet.

Jeder in Deutschland Lebende ist unmittelbar vom Sozialrecht betroffen. Hingewiesen sei nur auf die Verpflichtung jeder Person mit Wohnsitz im Inland, eine (private) Krankenversicherung zu unterhalten, sofern keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine vergleichbare Absicherung besteht.[1] Für Studierende wird dies u. a. durch die Verpflichtung durchgesetzt, der Hochschule zur Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen.[2] Zugleich kann die wirtschaftliche Bedeutung des Sozialrechts nicht überschätzt werden: 965,5 Mrd. € wurden 2017 für soziale Leistungen ausgegeben. Dies entspricht 29,6 % des Bruttoinlandsproduktes.[3] Fast 5,4 Mio. Menschen arbeiten im Gesundheits- und Sozialwesen,[4] hinzukommen noch einmal 370.000 Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger.[5] Angesichts dieser gewaltigen Zahlen drängt sich die Frage der Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes geradezu auf. Wo und wie Nachhaltigkeitsüberlegungen im Sozialrecht relevant werden, soll nachfolgend untersucht werden...[mehr]

Dr. Christian Mecke
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