Vieles, was früher noch undenkbar schien, ist heute Realität. Die Digitalisierung ist mittlerweile so weit vorangeschritten, dass unter dem Begriff Legal Tech auch in der Justiz ganz selbstverständlich viele Arbeiten von einem Computer übernommen werden. Was spricht also dagegen, dass in Zukunft auch die Rechtsprechung von einem Computer – einem „Robo-Judge“ – übernommen werden könnte? Auf diese Frage möchte der Beitrag einige Antworten liefern.
Legal Tech in der Justiz
Was versteht man überhaupt unter „Legal Tech“? Da es bisher keine einheitliche Definition gibt, lässt sich unter dem Begriff ganz grob jede Informationstechnik zusammenfassen, die im juristischen Bereich zum Einsatz gelangt. Um bei diesem weiten Begriffsverständnis einen besseren Überblick zu bekommen, bietet es sich an, die darunter fallenden verfügbaren Technologien zu kategorisieren. Eine an den Auswirkungen orientierte Einteilung unterscheidet zwischen Legal Tech 1.0, 2.0 und 3.0. „Legal Tech 1.0“ soll den Anwender innerhalb des bestehenden Systems unterstützen – bspw. mit einer computergestützten Recherche (juris, beck-online etc.) oder mit Software zur Büroorganisation und Kommunikation.
„Legal Tech 2.0“ ersetzt bereits einzelne Juristen innerhalb des gegenwärtigen Systems. Dies geschieht durch Software, die standardisierte juristische Arbeiten selbstständig ausführt, z. B. Vertragstexte prüft oder selbst Verträge erstellt. „Legal Tech 3.0“ stellt das gesamte bisherige System in Frage. Die darunter zusammengefasste Technik soll zukünftig in der Lage sein, den Juristen als Person vollständig zu ersetzen und an dessen Stelle selbstständig anspruchsvolle juristische Arbeiten zu erbringen.
Die Einsatzbereiche von Legal Tech im Gerichtswesen sind bereits vielfältig. Neben der selbstverständlichen Nutzung von computergestützten Rechercheplattformen bemüht sich die Justiz, alle Gerichte auf die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen. Eine Vorreiterrolle in Deutschland übernimmt auf diesem Gebiet das Arbeitsgericht Stuttgart, das zum 1. Oktober 2018 als erstes deutsches Gericht vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt hat. Damit soll die Arbeitsökonomie des Gerichts optimiert werden. Durch die Möglichkeit des parallelen Zugriffs mehrerer Mitarbeiter auf die Akte würden interne Aktenlaufzeiten wegfallen und durch den elektronischen Rechtsverkehr zudem Postlaufzeiten eingespart, sodass insgesamt die Verfahrenszeit verkürzt werden könne...[mehr]
Hinweis der Redaktion: Der Beitrag entstammt der aktuellen Ausgabe »Der Wirtschaftsführer für junge Juristen«.
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