RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.07.2020

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus

Kredite statt Entgeltabgaben?

Die Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung

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Die Zulässigkeit der Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigt derzeit die Gerichte in Niedersachsen. Die Kommunalaufsicht hatte einen Aufhebungsbeschluss der Stadt Laatzen beanstandet.  Es sprechen gute Argumente dafür, die Beanstandung der Kommunalaufsicht aufrecht zu erhalten.

Ausgangsfall

Eine Gemeinde in Niedersachsen beschloss die Aufhebung ihrer Straßenausbaubeitragssatzung mit der Begründung, sie sei nicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet und beabsichtige, in Zukunft die Kosten für die Sanierung ihrer Straßen durch Einnahmen aus einer Erhöhung der Grundsteuer zu finanzieren. Nachdem die Gemeinde der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde auf deren Anfrage mitgeteilt hatte, sie habe bereits in der Vergangenheit Kredite zum Ausgleich ihres Haushalts in Anspruch genommen und werde dies auch weiterhin tun müssen, beanstandete die Aufsichtsbehörde die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung und forderte die Gemeinde auf, den Aufhebungsbeschluss aufzuheben. Dagegen richtet sich die Klage der Gemeinde, mit der sie geltend macht, das Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde sei rechtswidrig....[mehr]

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
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