RICHARD BOORBERG VERLAG

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03.07.2019

Dr. Stefan Goertz

Kein Grund zur Entwarnung

Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik des Berichtsjahres 2018

Andreas Gruhl - stock.adobe.com

Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält die den Polizeien bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. In der aktuellen PKS ist die Zahl der Straftaten im Jahr 2018 weiter zurückgegangen, so gab es eine Abnahme um 3,6 Prozent auf 5,55 Millionen.

Hintergründe der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte am 2.4.2019 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018 vor. Diese wird vom Bundeskriminalamt auf Grundlage der von den Polizeibehörden der Bundesländer zur Verfügung gestellten Landesdaten erstellt. Die PKS beinhaltet bekannt gewordene Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.

Zahl der Straftaten zurückgegangen

Der PKS zufolge ist die Zahl der Straftaten im Jahr 2018 weiter zurückgegangen. So gab es eine Abnahme um 3,6 Prozent auf 5,55 Millionen. Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, Steuerstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten sind in der PKS allerdings nicht enthalten. Dazu gibt die Polizei in der PKS nur Straftaten an, die angezeigt wurden. Damit gibt sie kein genaues Bild über die tatsächliche Kriminalität in Deutschland und auch nicht über ihre genaue Entwicklung. Gehen die angezeigten Fälle zurück, kann das einerseits an weniger Kriminalität liegen, andererseits aber auch an einer geringeren Verfolgungsintensität der Polizei oder einfach an weniger Anzeigen. Dies ist vor allem beim Diebstahl wichtig, weil diese Fälle meist erst durch eine Anzeige bekannt werden.

In der PKS werden nicht alle Verstöße aufgelistet, die die Polizei innerhalb eines Jahres dokumentiert hat. So fehlen im zugehörigen Straftatenkatalog beispielsweise einige Verkehrsdelikte. Auch Ordnungswidrigkeiten, Finanz- und Steuerdelikte sowie Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sind in der PKS nicht enthalten. Politisch motivierte Straftaten – und damit auch Terrorismus – werden gesondert erfasst...[mehr]

Dr. Stefan Goertz
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