RICHARD BOORBERG VERLAG

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13.02.2019

Lydia Limpach

Imagegewinn durch Qualitätsanstieg

Die öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft – Teil 4

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Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist es mehr denn je von Bedeutung, dass Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter von der Gesellschaft anerkannt und respektiert werden. Welche positiven und negativen Einflussfaktoren es gibt, die die öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitsdienstleister bestimmen, lesen Sie in loser Folge in der Reihe „Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft“. Im aktuellen Beitrag geht es um die Frage, welche Rolle die Qualität der Dienstleistung spielt.

Die Sachkundeprüfung

Der § 34a GewO (Gewerbeordnung) regelt, unter welchen Bedingungen Personen als abhängig Beschäftigte im Bewachungsgewerbe arbeiten dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein selbstständiges Bewachungsgewerbe eröffnet werden darf. Gemäß der Bewachungsverordnung ist für Sicherheitsmitarbeiter die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung nach dem § 34a GewO bei der IHK Voraussetzung, um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Diese Voraussetzungen bleiben auch bestehen, wenngleich sich die Bewachungsverordnung am 01.12.2016 sequentiell geändert hat. Die Unterrichtung sagt aus, dass diese Person mit Bewachungsaufgaben vertraut gemacht wurde, aber zum Abschluss keine Prüfung abgelegt werden muss. Seit 2003 fordert der Gesetzgeber für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine bestandene Sachkundeprüfung, weil die Unterrichtung den vielschichtigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht wird. Die Sachkundeprüfung bestätigt, dass Kenntnisse über rechtliche Vorschriften, fachspezifische Pflichten und Befugnisse und deren praktische Anwendung erworben wurden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Tätigkeit, gilt jedoch nicht als Qualifizierungsnachweis.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Dennoch wurde in den letzten 10 Jahren im Bewachungsgewerbe eine Qualitätsoffensive gestartet wurde. Es gibt neben der Sachkundeprüfung eine zwei- und dreijährige Ausbildung zur Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Servicekraft ist der Spezialist vor Ort und die Fachkraft verfügt über kaufmännische und verwaltungsspezifische Kenntnisse. Weiterhin existieren Neuregelungen für Seiteneinsteiger, die bereits einen anerkannten Berufsabschluss mitbringen. Diese haben die Möglichkeit, mit dem Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft eine hochwertige Qualifizierung zu erreichen. Weitere qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten sind der Meister für Schutz und Sicherheit sowie die akademische Ausbildung mit Bachelor- und Masterabschlüssen im Sicherheitsmanagement. Ebenfalls hat die Normungsarbeit in den letzten Jahren enorm zugenommen und es sollte auf die Qualitätsmanagementsysteme nach der DIN ISO 9001 und die DIN 77200 hingewiesen werden, die als Standard dienen und Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen stellen. Die ISO 9001 ist ein neutraler Beleg des Qualitätsmanagements eines Unternehmens und wird weltweit verstanden und anerkannt. Die Zertifizierung sagt aus, welche Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt wurden und wie die Vorgehensweise dabei ist. Die Norm fordert zudem einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, was gewährleistet, dass die Qualitätsorientierung dauerhaft angestrebt wird. Denn der Markt setzt für Sicherheitsdienstleistungen immer häufiger Leistungs- und Qualitätsnachweise voraus. Mit der DIN 77200 wird die Qualität bei Ausschreibungsverfahren in den Vordergrund gestellt, denn die Norm orientiert sich an einheitlichen und nachprüfbaren Qualitätskriterien, die explizit für die Wach- und Sicherungstätigkeiten gelten. Folglich definiert die Norm DIN 77200 Standards für alle im Bereich Sicherheit tätigen Dienstleistungsunternehmen...[mehr]

Lydia Limpach
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