RICHARD BOORBERG VERLAG

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13.03.2020

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl

Haus der Sicherheit

Zentrum gegen Clankriminalität im Ruhrgebiet

SZ Photos - stock.adobe.com

In Nordrhein-Westfalen wurde im November 2019 der Startschuss für ein europaweit bislang einzigartiges Modellprojekt gegeben: Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bestätigte das Vorhaben der Einrichtung „Haus der Sicherheit“ als Zentrum zur Bekämpfung von Clankriminalität im Ruhrgebiet. Sitz des Zentrums wird in Essen sein. In diesem sollen Polizei NRW, Bundespolizei, Zoll, Steuerfahndung und Kommunen unter einem Dach zusammenarbeiten.

Idee des Zentrums

Die Bekämpfung von Clankriminalität fokussiert sich besonders auf die Wegnahme inkriminierter Gelder. Da die Finanzierungswege jedoch vielfältig sind und legale mit illegalen Methoden verschmelzen, kann dies nicht alleine durch polizeiliche Maßnahmen erreicht werden. Entsprechend notwendig ist die Bündelung der behördlichen Kräfte aus ganz unterschiedlichen Rechtskreisen und auch an unterschiedlichen Orten. Gerade hier zeigten sich in der Vergangenheit immer wieder Probleme: Die hohe Mobilität der kriminellen Akteure nimmt keine Rücksicht auf vorhandene Zuständigkeiten der Behörden, bzw. sie nutzen diesen Umstand, wie beispielsweise auch die Hürden des Datenschutzes, gezielt aus.

Die Idee des „Haus der Sicherheit“ soll genau diesen Problemen Rechnung tragen: Hier sollen künftig die Mitarbeiter der jeweiligen Behörden Informationen und Erkenntnisse über gesetzesferne Clans bündeln und aufbereiten, damit die betroffenen Behörden im Ruhrgebiet, aber auch darüber hinaus, gezielt einschreiten können.

In Essen hat man bereits Erfahrungen in der engen Kooperation mit unterschiedlichen Behörden: Zum Zweck der gezielten Bekämpfung von Clankriminalität wurde dort bereits im Jahr 2017 die Initiative „Interbehördlicher Koordinierungskreis“ (IBK) gegründet. In diesem arbeiten Polizei, Zoll, Finanzverwaltung NRW sowie die Städte Essen und Mülheim zusammen. Die Kooperation unterstützt polizeiliche Maßnahmen beispielsweise durch Beschlagnahme von Barmitteln aus illegalen Geschäften oder unversteuertem Tabak. Regelmäßig sind es gerade Ordnungswidrigkeit und Steuerdelikte, die direkt mit Geldstrafen belegt werden können, ohne dass dafür aufwendige Strafprozesse notwendig werden. Die lokale Kooperation trägt somit dem Gedanken der angewandten Vermögensreduzierung krimineller Strukturen Rechnung...[mehr]

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl
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