RICHARD BOORBERG VERLAG

×

16.07.2021

Klaus Krohn

Haftung der Gemeinde für umgestürzten Straßenbaum

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.10.2020 – 11 U 34/20

akf - stock.adobe.com

Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, müssen als unvermeidbar hingenommen werden. Stürzt allerdings ein an einer Straße gewachsener Baum auf ein vorbeifahrendes Auto, weil die Gemeinde es unterlassen hat, trotz Krankheitsanzeichen des Baumes ausreichende Maßnahmen zu treffen, haftet sie für die Schäden.

Ein Autofahrer fuhr im Juni 2016 auf einer innerörtlichen Straße. Rechts von ihm befanden sich an einem Hang mehrere Bäume. Plötzlich stürzte ein hangabwärts befindlicher Stämmling einer mehrstämmigen, etwa 16 m hohen Esche quer über die Straße. Bereits einige Zeit zuvor war ein hangaufwärts – der Straße abgewandt – stehender Stämmling dieser Esche abgebrochen. Der umgestürzte Baum fiel auf den Pkw des Autofahrers...[mehr]

Klaus Krohn
Quelle: