RICHARD BOORBERG VERLAG

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11.07.2019

Dr. Alexander Konzelmann

Gutes Timing – schlechtes Timing

Zur Erkennbarkeit des Rechts auf einer Online-Verkündungsplattform

Aamon - Fotolia

Die Veröffentlichung der "Fünften Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung" erfolgte rein elektronisch – auf einer Webseite, die wegen Wartungsarbeiten offline war. Was würde das BVerfG dazu sagen?

Aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 GG folgt ein Gebot der Erkennbarkeit von Rechtsnormen. Für den Rechtsunterworfenen müssen die in Bezug genommenen Bestimmungen klar erkennbar sein und er muss deren Inhalt mit hinreichender Sicherheit feststellen können (Vgl. BVerfGE 5, 25, Apothekenstoppgesetze, Urteil vom 30.05.1956 – 1 BvF 3/53). Diese Regel sollte auch für die Art und Weise der öffentlichen Zugänglichmachung einer Verordnung Geltung beanspruchen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk vom 26. Juni 2019 im BAnz AT 28.06.2019 V1 amtlich veröffentlicht. Im aktuellen Fall ist also die Verkündung einer Rechtsverordnung rein elektronisch erfolgt, die am 1.7.2019 in Kraft tritt. – Allerdings erfolgte die Verkündung auf der Verkündungsplattform www.bundesanzeiger.de nachmittags an einem Freitag, den 28. Juni 2019. Und am selben Nachmittag ging diese Webseite wegen Wartungsarbeiten für ca. 48 Stunden offline...[mehr]

Dr. Alexander Konzelmann
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