RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.07.2020

Anna Leo; Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Notar

Grundzüge der Planung

Update: Die neueste Rechtsprechung zu Befreiungsmöglichkeiten

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Nach wie vor (vgl. den Beitrag “Grundzüge der Planung – Zur gerichtlichen Einschränkung einer ausufernden Befreiungspraxis“  von Prof. Dr. Pützenbacher und Dr. Bastian Hirsch) beschäftigt das Instrument der Befreiung auch die Rechtsprechung. Sie bleibt ihrer bisherigen Linie treu.

Einführung

Die Planungshoheit ist Ausfluss des Rechts der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln zu dürfen. Sie gewährt den Gemeinden das Recht, auf ihrem Gemeindegebiet anfallende Planungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dies tun sie in Form von intern wirksamen Flächennutzungsplänen (§ 5 BauGB) und Bebauungsplänen, die als örtliche Satzungen materielle Gesetze mit Bindungs- und Außenwirkung darstellen (§§ 8, 10 Abs. 1 BauGB). Nicht immer aber passen die Planungsvorstellungen der Gemeinden mit den gestalterischen Projektideen, dem Wunsch nach höherer Grundstücksausnutzung und den zeitlichen Vorgaben von Bauherren und Investoren zusammen. Zielkonflikte sind vorprogrammiert, wenn ein Vorhaben ohne Anpassung der planerischen Rahmenbedingungen an die Planung des Bauherren nicht realisierbar erscheint....[mehr]

Anna Leao
Prof. Dr. Stefan Pützenbacher
Quelle: