RICHARD BOORBERG VERLAG

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05.02.2020

Dr. rer. pol. Manfred C. Hettlage

Grabenwahl und Grundgesetz

Bigamie im Wahlrecht?

pedro ferreira - Fotolia

Deutschland ist der einzige Staat weltweit, in dem es geduldet wird, dass es im Parlament zu viele Abgeordnete gibt. Dem will eine Gruppe von Abgeordneten der CDU Einhalt gebieten und schlägt vor, zur sog. „Grabenwahl“ überzugehen.

Kurz davor hatten FDP, Linke und Grüne einen ausformulierten Gesetzesentwurf zur Reform des Wahlrechts in den Bundestag eingebracht. Frei­lich haben die meisten Bundestagsfraktionen am 22. Wahlgesetz des Bundes mitgewirkt. Sie kön­nen jetzt nicht darüber hinwegtäuschen, nun eine „Reform von der Reform“ zu verlangen. Den lautstark kritisierten Gesetzgebungspfusch haben sie selbst mit auf den Weg gebracht.

Unionsabgeordnete fordern „Grabenwahl“

Das Wahlrecht kann offenbar nicht länger so bleiben wie es ist. Die Experten rechnen für 2021 mit etwa 800 Abgeordneten, bei einer Sollzahl von 589 Sitzen im Parlament. Soll ein 23. Wahlgesetz des Bundes verabschiedet werden und bei der nächsten Bundestagswahl 2021 Anwendung finden, wird die Zeit allmählich knapp und es besteht erhöhter Handlungsbedarf. Deshalb haben 24 Abgeordnete in einem Brief an den CDU-Fraktionsvorsitzenden, Ralph Brinkhaus, MdB, vorgeschla­gen, zur sog. „Grabenwahl“ zu wechseln. Danach sollen 299 der insgesamt 598 Abgeordneten allein mit der Erststimme gewählt werden. Über den verbleibenden Rest von weiteren 299 Abgeordneten würde einzig und allein mit der Zweitstimme abgestimmt, und zwar ohne dass es zu einer Anrechnung der Personenwahl auf die Parteienwahl kommt...[mehr]

Dr. rer. pol. Manfred C. Hettlage
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