RICHARD BOORBERG VERLAG

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16.10.2020

Christian Solmecke

Grünes Licht für Section Control

Keine Revision im Streit um Streckenradar

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In Niedersachsen sollte eine neue Technologie zur Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen erprobt werden. Doch nach kurzer Zeit wurde der Test vom VG Hannover untersagt, da die eingesetzte Technologie gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen soll. Nachdem sich die gesetzlichen Grundlagen geändert hatten, hatte das OVG Niedersachsen die erneute Inbetriebnahme der Section Control gestattet. Nun hat das BVerwG die Revision abgelehnt. Damit dürfte der bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig sein.

Anwalt brachte datenschutzrechtliche Bedenken vor

Nachdem im November 2019 das niedersächsische OVG in Lüneburg nach einer Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes entschieden hatte, dass es keine wesentlichen Bedenken gegen den Betrieb der Pilotanlage gebe (Urt. v. 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19), konnte der erste und bisher einzige Streckenradar in Deutschland wieder in Betrieb genommen werden.

Ein Kläger – selbst Anwalt – hatte zuvor datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht, woraufhin bin zur Entscheidung vorläufig untersagt wurde, Geschwindigkeitsverstöße von Fahrzeugen auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidlingen und Laatzen per Streckenabschnittsradar (sog. Section Control) zu überwachen....[mehr]

Christian Solmecke
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