RICHARD BOORBERG VERLAG

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06.06.2019

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl

Erstes Lagebild zur Clankriminalität in NRW

Aktivitäten im gesamten Bundesland

Michiru Maeda - stock.adobe.com

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat das erste Lagebild zur Clankriminalität in NRW vorgestellt. Die Darstellung der in den Jahren 2016 – 2018 registrierten Straftaten durch Angehörige türkisch-arabischstämmiger Familienclans zeigt, dass es sich nicht lediglich um ein politisches Trendthema handelt.

Clankriminalität: Definition und Beschreibung

Während das Phänomen Clankriminalität seit 2018 in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist, fällt der Polizei die Delinquenz von Angehörigen verschiedener Großfamilien türkisch-arabischstämmiger Herkunft schon lange auf. Die Auswerte- und Analysestelle Organisierte Kriminalität (AStOK) des LKA NRW hat bereits im Jahr 2008 einen Schwerpunkt der Auswertung auf türkisch-arabischstämmige Großfamilien gelegt.

Der Begriff Clankriminalität ist weiterhin umstritten. Das LKA hat nachfolgende Arbeitsdefinition als Grundlage für den Bericht festgelegt:

„Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei

  • in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird,
  • die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung geprägt ist und
  • die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind.“

In Deutschland existieren zuweilen ganz unterschiedliche Formen von Familienclans mit verschiedenen ethischen Hintergründen. Im Kontext des vorliegenden Lagebildes werden türkisch-arabische Großfamilien assoziiert, die einen verwandtschaftlichen Zusammenschluss diverser Kernfamilien bilden und deren Angehörige der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye zuzuordnen sind. Zudem erfasst das Lagebild aufgrund unklarer Staatsangehörigkeiten auch solche arabischen Großfamilien mit vermeintlich libanesischen Wurzeln. Ein weiteres Attribut zur Beschreibung und Eingrenzung der betrachteten Problemgruppe sind Verhaltensweisen von Familienmitgliedern, die deutlich zeigen, dass sie Gebiete in NRW für sich beanspruchen und rechtsstaatliche Prinzipien ablehnen...[mehr]

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl
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