RICHARD BOORBERG VERLAG

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06.09.2019

Michael Stemmer

EUG kippt Honorarregelungen der HOAI

Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI

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Nachfolgender Beitrag befasst sich zusammenfassend mit der Entscheidung des EuGH; in zwei weiteren Beiträgen in den nächsten Ausgaben des PUBLICUS werden die Entscheidung und deren Auswirkungen vertieft.

Mindest- und Höchstsatzregelungen der deutschen HOAI verstoßen gegen Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 4.7.2019 – Rs. C-377/17. Er hat dazu folgenden Leitsatz formuliert:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, 2 Buchst. g und Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.“

Die Argumentation des EuGH

Der EuGH führt aus, dass Honorar-Mindestsätze grundsätzlich dazu beitragen können, eine hohe Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten. Dieses Ziel werde in der HOAI aber nicht in der erforderlichen kohärenten Weise erreicht, weil die Planungsleistungen außer von Architekten und Ingenieuren auch von anderen, nicht reglementierten Dienstleistungsanbietern erbracht werden können, die keine entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen haben. Der EuGH verneint aus diesem Grund die Zulässigkeit der Mindestsatzregelungen. Die Honorar-Höchstsätze hält der EuGH für europarechtswidrig, weil weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind, z. B. könnten den Auftraggebern Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu gestellt werden...[mehr]

Michael Stemmer
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