RICHARD BOORBERG VERLAG

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24.01.2020

Dr. Michael Grimberg

Die neue Grundsteuer

Neu berechnet wird ab 2025

Eisenhans - stock.adobe.com

Mit der Reform der Grundsteuer ändert sich die Bewertung der Grundstücke, die in Zukunft grundsätzlich nach einem wertabhängigen Modell erfolgt. Wie sich die Reform zukünftig auswirken wird, kann derzeit allerdings noch nicht vorhergesagt werden.

An der Grundsteuer wird festgehalten

Nach der Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2019 hat der Deutsche Bundesrat am 8. November 2019 der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit ist klar, dass an der Grundsteuer als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen festgehalten wird. Die Grundsteuerreform war erforderlich aufgrund des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 10.04.2018 – 1 BvL 11/14), in dem die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den westdeutschen Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen...[mehr]

Dr. Michael Grimberg
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