RICHARD BOORBERG VERLAG

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05.07.2021

Prof. Dr. Christiane Siemes

Die Whistleblowing-Richtlinie der EU (1)

Auswirkungen für den öffentlichen Sektor – Teil 1

filograph - Fotolia

Der Erlass eines Umsetzungsgesetzes vor der Bundestagswahl wird immer unwahrscheinlicher. Und doch ist die EU-Richtlinie zum Whistleblowing bis 17. Dezember in nationales Recht umzusetzen. Wir stellen die wesentlichen Inhalte vor: Im ersten Teil der Reihe wird in das Thema Whistleblowing eingeführt.

Die Whistleblowing-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 (RL (EU) 2019/1937 – „WBRL“) gibt den Mitgliedstaaten eine breit angelegte Regulierung sowohl für den privaten Sektor als auch für den öffentlichen Sektor vor. Sie zielt hauptsächlich darauf ab, die Durchsetzung des EU-Rechts in bestimmten Bereichen durch ein hohes Schutzniveau für sog. Hinweisgeber zu verbessern. Die Umsetzung muss bis zum 17.12.2021 erfolgt sein.[1] Bisher existieren in Deutschland zum Whistleblowing im öffentlichen Sektor nur fragmentarische Regelungen (z. B. § 125 BBG, § 67 BBG, § 8 Abs. 1 PKGrG). Ein Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesminsteriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 26.11.2020[2] („HinSchG-E“) ist vorerst gescheitert.[3] Der Erlass eines Umsetzungsgesetzes ist in dieser Legislaturperiode kaum noch zu erwarten. Im Folgenden wird auf Auswirkungen der WBRL für den öffentlichen Sektor eingegangen...[mehr]

Christiane Siemes
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