RICHARD BOORBERG VERLAG

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18.09.2020

Monika Nöhre

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Unabhängig und neutral

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Seit Januar 2011 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft mehr als 8.000 Anträge bearbeitet. Der nachfolgende Artikel stellt das Schlichtungsverfahren dar und schildert typische Fälle aus der Praxis.

Die Einrichtung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beruht auf dem 2009 in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) neu eingefügten § 191 f.[1] Organisatorisch handelt es sich bei dieser Institution um eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unabhängige Einrichtung. Der Präsident der BRAK ernennt einen oder mehrere Schlichter. Sie müssen – sofern sie allein die Fachverantwortung für Schlichtungsvorschläge tragen – die Befähigung zum Richteramt besitzen und dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrem Amtsantritt nicht als Rechtsanwalt tätig oder bei der Kammer beschäftigt gewesen sein. Durch diese einschränkende Regelung soll die Unparteilichkeit der Streitmittler nach Außen dokumentiert werden....[mehr]