RICHARD BOORBERG VERLAG

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12.08.2019

Professor Achim Albrecht

Der EuGH senkt den Daumen für den Facebook-Like Button

Eine Lektion in Datenschutzverantwortung

biaze - Fotolia

Besucher von Websites, die den „Facebook-Like-Button“ eingebunden haben, übermitteln personenbezogene Daten an Facebook Ireland, ohne sich dessen bewusst zu sein und ohne selbst Mitglied von Facebook zu sein oder den Like-Button angeklickt zu haben. Jetzt hat der EuGH Stellung genommen.

Die Ausgangssituation

Soziale Netzwerke sind beliebter denn je. Waren sie über Jahre eher auf private Kommunikation beschränkt, haben sie sich in der Zwischenzeit zu professionellen Marketinginstrumenten entwickelt. Der Vernetzungsgrad mit der globalen Online-Wirtschaft ist enorm. Der Verbraucher zahlt für die Nutzung immer neuer Gadgets mit Informationen, die er über sich und sein Umfeld preisgibt. So können detaillierte Profile über sein Kauf- und Nutzerverhalten erstellt, aktualisiert und vorgehalten werden. Vielen Nutzern ist dies bewusst. Sie werden auf Websites über die Sammlung, Auswertung und Migration ihrer Daten informiert und stimmen per Mausklick zu, weil die Verlockungen der Konsumwelt deutlich attraktiver erscheinen als die Preisgabe von Datenfragmenten. Die Auswertungsmaschinerie hinter der ‚schönen, neuen Welt‘ findet kaum Beachtung.

Und dann gibt es noch die eher überraschenden Phänomene, wie die lauschende elektronische Haushaltshilfe ‚Alexa‘ oder den Saugroboter, der den Grundriss meiner Wohnung abspeichert und diesen womöglich demnächst an Einrichtungshäuser übermittelt. Zu dieser Kategorie der unheimlichen Art gehört auch der ‚Like-Button‘ von Facebook, der wie Twitter, Instagram und Co. gerne in alle möglichen Websites eingebunden ist. Scheinbar inaktiv prangt er an unauffälliger Stelle. Wird er nicht angeklickt, findet keine Datenabsaugung statt, könnte man meinen. Weit gefehlt.

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Prof. Achim Albrecht
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