RICHARD BOORBERG VERLAG

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10.10.2019

MD Dr. Hans Michael Strepp

Das OZG und seine Umsetzung in Bayern

Auf dem Weg zur modernen, nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung

Zerbor - stock.adobe.com

Bund und Länder müssen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale bis spätestens 31.12.2022 anbieten

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) verpflichtet den Bund und die Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale bis spätestens 31.12.2022 anzubieten (§ 1 Abs. 1 OZG). Die einzelnen Verwaltungsportale müssen zudem miteinander zu einem Portalverbund verknüpft werden (§ 1 Abs. 2 OZG). Bund und Länder stellen im Portalverbund Nutzerkonten bereit, über die sich sowohl Bürger als auch Unternehmen für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsebenen einheitlich identifizieren können (§ 3 Abs. 1 OZG).

Themenfeldbearbeitung in Bund-Länder-Zusammenarbeit

Um die Forderungen des OZG umzusetzen, wurden auf Bund-Länder-Ebene unterschiedlich fachliche Gremien eingerichtet und ein föderales Digitalisierungsprogramm gestartet.

Im vom Bund aufgesetzten föderalen Digitalisierungsprogramm werden die OZG-Leistungen in 14 Themenfeldern, wie Familie & Kind oder Unternehmensgründung, abgearbeitet. Grundlage bildet der OZG-Umsetzungskatalog, in welchem die ca. 6.000 Verwaltungsleistungen zu etwa 575 OZG-Leistungen gebündelt und den Themenfeldern zugeordnet sind. Jedes Themenfeld wird unter Federführung eines Bundesressorts sowie eines Landes und unter Mitwirkung weiterer Länder und Kommunen bearbeitet.

Die derzeitigen Vorabanalysen werden voraussichtlich bis Herbst 2019 abgeschlossen. Bayern wirkt bei über 166 von ca. 575 OZG-Leistungen durch Federführung, Co-Federführung oder Mitarbeit mit. Zentrale Ergebnisse sind Steckbriefe für alle OZG-Leistungen sowie Klick-Dummies und FIM-Artefakte[1] für die etwa 30 OZG-Leistungen, welche in Digitalisierungslaboren bearbeitet wurden. Die Ergebnisse aus dem föderalen Digitalisierungsprogramm werden allen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt...[mehr]

MD Dr. Michael Strepp
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