Hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugen Wärme und Strom zugleich. Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen nutzen daher die Kraftpakete im Keller. Nun hat sich die Abgabenlast stark verringert:
Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis ein und über zehn Megawatt (MW) müssen künftig nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Die fällige EEG-Umlage reduziert sich damit von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde. Am 01.08.2018 hat die EU-Kommission die Reduzierung genehmigt. Damit liegt die Abgabe wieder so hoch wie vor 2018. In vielen Fällen lohnen sich BHKW jetzt richtig. Die neue Regelung gilt rückwirkend seit dem 01.01.2018, muss allerdings noch in deutsches Recht überführt werden. Das wird nicht vor November 2018 erwartet. Bis dahin wird noch die höhere Abgabe verlangt, die Differenz jedoch später zurückerstattet.
Die volle EEG-Umlage wurde erst zum Jahreswechsel eingeführt. Siehe dazu: https://publicus.boorberg.de/bhkw-fuer-nichtwohngebaeude-noch-lohnend. Zuvor mussten die Anlagenbetreiber 40 Prozent der Umlage zahlen. Nun nehmen Bundesregierung und EU wieder Abstand von der Erhöhung auf 100 Prozent. Die Reduzierung der Umlage gilt vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln 2019 gelten werden, ist noch nicht klar. Auch aufgrund dieses Hin-und-Her zögern derzeit viele Unternehmen und Kommunen, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Verständlich, aber zu Unrecht. Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung befassen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeigt die Chancen auf.
Mit der Neuregelung werden kleine und besonders große KWK-Anlagen jetzt wieder nur noch mit 40 Prozent der Umlage belastet. In der Kategorie ein bis zehn Megawatt Leistung hängt die Höhe der EEG-Umlage von der Zahl der Vollbenutzungsstunden ab – unterhalb von 3.500 Vollbenutzungsstunden liegt die Umlage bei 40 Prozent, steigt die Anzahl der Stunden, steigt auch die Umlage. Vollständig befreit von der EEG-Umlage sind nur Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen sind.
Förderung reduziert Investitionshöhe
Eine Verbesserung gab es auch 2016 mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 erhöht. Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden. Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Mit den Zuschüssen unterstützt der Gesetzgeber die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen...[mehr]