RICHARD BOORBERG VERLAG

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21.10.2020

Dr. Matthias Goers

Bayerische Grenzpolizei gebremst vom Bundesrecht

BayVerfGH erklärt Neuregelung für teilweise verfassungswidrig

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2018 führte der bayerische Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei“ (erneut) eine eigene Grenzpolizei ein. Der Bayerische Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) entschied jetzt, dass die Wiedererrichtung zum Teil verfassungswidrig ist.

Entscheidungsüberblick

Mit seiner Entscheidung vom 28.08.2020 (Az.: Vf. 10-VIII-19, Vf. 12-VII-19) beurteilte der BayVerfGH die Wiedererrichtung der Bayerischen Grenzpolizei als einer organisatorischen Einheit der Landespolizei als mit der Bayerischen Verfassung im Einklang stehend. Hingegen stellte er die Verfassungswidrigkeit insoweit fest, als der Grenzpolizei spezielle Befugnisse – unter Widerspruch zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes – zugeschrieben werden....[mehr]

Dr. Matthias Goers
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