RICHARD BOORBERG VERLAG

×

14.08.2020

Christian Solmecke

BGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden

Wann muss Google negative Presseberichte aus der Vergangenheit löschen?

fotohansel - stock.adobe.com

Darf es Google untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen? Über diese hoch spannende Frage zum Recht auf Vergessenwerden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Juli 2020 in zwei Verfahren entschieden. Die Bundesrichter urteilten erstmalig über Löschungsansprüche gegenüber Google nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im ersten Verfahren gewann Google, im zweiten riefen die Bundesrichter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Der BGH entschied gleich in zwei Fällen über die Fragen, ob Google unliebsame  Presseberichte aus der Vergangenheit aus seiner Ergebnisliste löschen muss (BGH, AZ. VI ZR 405/18 und Az. VI ZR 476/18). Es geht um einen Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO, der Vorschriften zum Recht auf Vergessenwerden enthält. Die Norm verlangt eine umfassende Interessensabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Löschungsinteresse des Betroffenen....[mehr]

Christian Solmecke
Quelle: